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   LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19   

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LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19 (https://dejure.org/2022,6070)
LG Köln, Entscheidung vom 15.02.2022 - 3 O 231/19 (https://dejure.org/2022,6070)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 3 O 231/19 (https://dejure.org/2022,6070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 21.12.2009 - 5 U 52/09

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer medizinisch nicht indizierten

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Die Beklagte verkennt, dass ihr Zahlungsanspruch nur in dem durch die GoÄ vorgesehenen Rahmen besteht und sie demnach um den nach dieser Gebührenordnung nicht begründeten Teil des gezahlten Honorars ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. etwa OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 52] zitiert nach JURIS).

    Die nachgeholte Abrechnung der ärztlichen Bemühungen der Beklagten auf Basis der GoÄ - zu der die Beklagte hilfsweise berechtigt war (vgl. OLG Köln, Urt. vom 21.12.2009, Az.: 5 U 52/09 [Rn. 51] zitiert nach JURIS) - begründet allerdings einen Honoraranspruch nur in Höhe des zuerkannten Betrages.

  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 268/11

    Passivlegitimation für einen Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Von Ausnahmefällen abgesehen - etwa demjenigen, dass auch eine vermeintliche eigene Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar besteht - ist in - wie hier - Fällen der Abtretung eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung regelmäßig ausschließlich zwischen dem Schuldner und dem Zedenten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 268/11 [Rn. 7]; BGH, Urt. vom 02.11.1988, Az. IVb ZR 102/87 [Rn. 11]; jeweils zitiert nach JURIS und mit zahlreichen wN; Palandt/Sprau, BGB 80. Aufl., § 812 Rn. 66 mwN).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass nur dann, wenn neben der reinen ärztlichen Leistung auch andere Leistungen einer klinischen Versorgung - insbesondere eine pflegerische Betreuung, eine stationäre Unterbringung und die Verpflegung - vereinbarungsgemäß geschuldet sind, eine Abrechnung außerhalb der GoÄ möglich sein soll (KG, Urt. vom 04.10.2016 - Az.: 5 U 8/16 - [Rn. 41] zitiert nach JURIS; BSG, Urt. vom 11.09.2012 - Az.: B 1 KR 3/12 R - [Rn. 38] zitiert nach JURIS).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Von Ausnahmefällen abgesehen - etwa demjenigen, dass auch eine vermeintliche eigene Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar besteht - ist in - wie hier - Fällen der Abtretung eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung regelmäßig ausschließlich zwischen dem Schuldner und dem Zedenten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 268/11 [Rn. 7]; BGH, Urt. vom 02.11.1988, Az. IVb ZR 102/87 [Rn. 11]; jeweils zitiert nach JURIS und mit zahlreichen wN; Palandt/Sprau, BGB 80. Aufl., § 812 Rn. 66 mwN).
  • KG, 04.10.2016 - 5 U 8/16

    Gutschein für eine Brustvergrößerung

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass nur dann, wenn neben der reinen ärztlichen Leistung auch andere Leistungen einer klinischen Versorgung - insbesondere eine pflegerische Betreuung, eine stationäre Unterbringung und die Verpflegung - vereinbarungsgemäß geschuldet sind, eine Abrechnung außerhalb der GoÄ möglich sein soll (KG, Urt. vom 04.10.2016 - Az.: 5 U 8/16 - [Rn. 41] zitiert nach JURIS; BSG, Urt. vom 11.09.2012 - Az.: B 1 KR 3/12 R - [Rn. 38] zitiert nach JURIS).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Es besteht insbesondere kein Grund, die Rechtsstellung des Schuldners hinsichtlich der Rückforderung aufgrund der Abtretung zu verbessern oder zu verschlechtern (so zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2018, Az. 8 W 43/18 [Rn. 26 bis 28] zitiert nach JURIS explizit für den Fall einer Abtretung ärztlichen Honorars an eine ärztliche Abrechnungsstelle bei Unbegründetheit des ärztlichen Honoraranspruchs und zu der Frage, von wem die ärztliche Vergütung in diesem Fall zurückverlangt werden kann).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2007 - 4 U 48/07

    Anspruchbegehren eines Versicherten einer privaten Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2022 - 3 O 231/19
    Damit nimmt die GOÄ selbst in der einschlägigen Gebührennummer eine Begrenzung des von der Gebühr umfassten Leistungsumfangs insofern vor, als auf das von der operativen Maßnahme betroffene Körperteil abzustellen ist, nicht hingegen auf die Anzahl der zur Erreichung dieses Ziels - mithin die Entfernung des Fettgewebes an der jeweiligen Extremität - jeweils notwendigen Einzelschritte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Dezember 2007, Az.: 4 U 48/07 [Rn. 34, 35] zitiert nach JURIS).
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   LG Ulm, 27.11.2020 - 3 O 231/19   

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LG Ulm, Entscheidung vom 27.11.2020 - 3 O 231/19 (https://dejure.org/2020,80691)
LG Ulm, Entscheidung vom 27. November 2020 - 3 O 231/19 (https://dejure.org/2020,80691)
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  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 1 U 390/20

    Gefährdungshaftung nach Einahme des mit NDMA verunreinigten Arzneimittels

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 27.11.2020, Az. 3 O 231/19, wird zurückgewiesen.
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